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Finanzierung
Mit zunehmendem Alter braucht man Unterstützung, wenn man so lange wie möglich im eigenen Heim wohnen bleiben will. Und dann stellt sich unweigerlich die Frage, wer für die Kosten aufkommt, die diese Hilfen verursachen. Wir zeigen Ihnen nachstehend für jeden einzelnen Bereich, wer welche Kosten trägt und womit Sie rechnen müssen.
Wenn die für Sie entstehenden Kosten Ihre finanziellen Möglichkeiten überschreiten, dann besteht die Möglichkeit, Ergänzungsleistungen zu beantragen. In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Ihre Wohngemeinde in jedem Fall einen Anteil bezahlt. Also auch wenn die Leistung von der Grundversicherung gedeckt ist, und unabhängig davon, ob die Pflege ambulant oder stationär erbracht wird. Die Wohngemeinde trägt immer einen Kostenanteil, die sogenannten Restkosten.
Alters- und Pflegeheim (stationär)
Der Aufenthalt in einem Alters- und Pflegeheim verursacht erhebliche Kosten, die aus drei verschiedenen Quellen finanziert werden:
- Beitrag der obligatorischen Krankenversicherung
- Anteil der versicherten Person
- Restfinanzierung durch die Wohngemeinde
Die Kosten für Betreuung und Hotellerie im Pflegeheim gehen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner, die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Tarifordnung des Pflegeheims. Wenn Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um diese Kosten – Ihren Anteil an der Pflege sowie für Betreuung und Hotellerie – zu tragen, haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Ambulante Betreuung
Zur ambulanten Betreuung gehören in erster Linie hauswirtschaftliche Leistungen wie Reinigungsarbeiten, Einkäufe erledigen, Wäsche waschen, Kochen etc. Diese Leistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse nicht übernommen, vorbehalten sind allfällige Zusatzversicherungen, die das abdecken. Ambulante Betreuungsleistungen werden teilweise auch von Freiwilligenorganisationen angeboten; es lohnt sich deshalb auch aus finanzieller Sicht, diese Angebote vorab zu prüfen.
Ambulante Pflege
Die ärztlich verordneten Pflegeleistungen bezahlt die Grundversicherung der Krankenkasse. Zu Ihren Lasten gehen der Selbstbehalt und die Franchise, wie dies bei anderen Leistungen der Krankenkasse auch üblich ist. Je mehr Leistungen Sie beziehen, umso grösser ist demnach Ihr Anteil (nicht auf die einzelne Leistung bezogen, sondern rein aufgrund der Summe).
Hilfsmittel
Im Rahmen der Zusatzversicherungen bieten Krankenkassen die Möglichkeit, die Kosten für Haushaltshilfen zu versichern. Die Kostenübernahme ist jedoch meist auf einen jährlichen Maximalbetrag beschränkt. Voraussetzung ist in jedem Fall eine ärztliche Verordnung, die Sie zusammen mit der Rechnung der Krankenkasse einreichen müssen.
Wenn Sie auf Hilfsmittel angewiesen sind besteht durchaus die Möglichkeit, dass Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben. Mit dieser könnten Sie die Hilfsmittel finanzieren. Es lohnt sich in jedem Fall, das abzuklären.
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